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   LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22   

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https://dejure.org/2023,13886
LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22 (https://dejure.org/2023,13886)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2023 - L 3 R 6/22 (https://dejure.org/2023,13886)
LSG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - L 3 R 6/22 (https://dejure.org/2023,13886)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 54 Abs 1 SGG, § 43 Abs 2 SGB 6
    Unzulässigkeit der Klage bei isolierter Anfechtung der Begründungselemente einer behördlichen Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung; Kein Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Aufhebung der Rentenbewilligung; Unzulässigkeit der Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren gegen medizinische Beurteilungen und ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - sozialgerichtliches Verfahren -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22
    Im Rahmen der Auslegung sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R - Juris).Im Zweifel wird im Sinne des Meistbegünstigungsprinzips davon auszugehen sein, dass der Beteiligte den Antrag stellen will, der ihm am besten zum Ziel verhilft (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 ÜG 4/16 R - Juris).

    Dabei sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R - Juris).

  • BSG, 13.12.2018 - B 10 ÜG 4/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22
    Im Rahmen der Auslegung sind nicht nur der Wortlaut, sondern auch die sonstigen Umstände des Falles, die für das Gericht und die anderen Beteiligten erkennbar sind, zu berücksichtigen (BSG, Urteil vom 14.06.2018 - B 9 SB 2/16 R - Juris).Im Zweifel wird im Sinne des Meistbegünstigungsprinzips davon auszugehen sein, dass der Beteiligte den Antrag stellen will, der ihm am besten zum Ziel verhilft (BSG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - B 10 ÜG 4/16 R - Juris).
  • BSG, 24.06.2020 - B 4 AS 12/20 R

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22
    Zwar ist die Antragstellung aufgrund der Aufforderung des Jobcenters erfolgt, diese hätte der Kläger jedoch anfechten können, da es sich dabei um einen Verwaltungsakt gemäß § 31 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch handelt (vgl. BSG, Urteil vom 24. Juni 2020 - B 4 AS 12/20 R - Juris).
  • BSG, 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22
    Im Berufungsverfahren wirkt sich ein etwaiger Anhörungsmangel daher nicht mehr aus und würde insbesondere keinen Revisionsgrund darstellen, denn er würde durch die Entscheidung im Berufungsverfahren geheilt (BSG, Beschluss vom 13.11.2017 - B 13 R 152/17 B - Juris; Burkiczak in JurisPK-SGG, 2. Aufl., § 105 Rn. 118).
  • BVerfG, 07.07.2017 - 1 BvR 805/17

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Beitragserhebung auf

    Auszug aus LSG Hamburg, 28.02.2023 - L 3 R 6/22
    Es bedurfte hierüber auch keiner gesonderten Entscheidung, da das Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig war (vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 13. Aufl. 2020, § 60 Rn. 10e; BVerfG, Beschluss vom 07.07.2017 - 1 BvR 805/17 - Juris).
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